Ergänzende Informationen zur Seite 218 im Spitzbergen-Handbuch, 9. Auflage (2009), zum Thema Versicherungen in Spitzbergen. Verweise im nachfolgenden Text auf Buchseiten beziehen sich ebenfalls auf das Spitzbergen-Handbuch.
Bei größeren Touren (Paddel-, Ski-, Trekkingtouren etc.) kann der Sysselmann vom Individualreisenden den Nachweis einerVersicherung zur Deckung eventueller Such- und Bergungskosten verlangen (> Spitzbergen Handbuch: Versicherungen, Seite 218), oder alternativ eine entsprechende Bankgarantie.
Für Aktivitäten außerhalb des sogenannten "Verwaltungsgebietes 10" (hellgraue Bereiche auf der Kartenskizze Seite 207) wird diese Versicherung oder Bankgarantie in jedem Fall als Teil des Genehmigungsverfahrens verlangt. Künftig soll sie auch im Einzelfall für Aktivitäten innerhalb des Verwaltungsgebietes 10 gefordert werden.
Versicherungspolicen, die den entsprechenden Spitzbergen-Vorschriften entsprechen, werden von den norwegischen Versicherungsunternehmen Europeiske Reiseforsikring (Teil der If-Versicherungsgruppe in Norwegen) und Gjensidige Forsikring entwickelt und sind bei diesen abschließbar. Im Prinzip können derartige Versicherungen auch von anderen Versicherungsunternehmen, auch in anderen Ländern, angeboten werden. In diesem Falle verlangt der Sysselmann in der Regel von der Versicherungsgesellschaft eine Bestätigung, daß der Deckungsumfang der Police den Spitzbergen-Vorschriften entspricht. Hierzu gehört unter anderem, daß auch Suchaktionen ohne medizinischen Notfall (z.B. weil jemand aus anderen Gründen zum vereinbarten Zeitpunkt sich nicht von einer Tour zurückgemeldet hat - von Verspätung bis Vergessen) abgedeckt werden.
Die vom Sysselmann verlangte Deckungssumme richtet sich zum einen nach der maximalen Distanz des Projektes von Longyearbyen, da dies unmittelbaren Einfluss auf die Flugdauer des Hubschraubers hat, und zum anderen nach einer Risikoeinschätzung. Bei ambitiösen Projekten wie etwa einer Umpaddelung Spitzbergens muss nach bisheriger Erfahrung mit geforderten Deckungssummen bis NOK 300.000 gerechnet werden, wobei diese Deckungssumme auch dann gewährleistet sein muss, wenn nur ein Projektteilnehmer gerettet werden muss - man kann also beispielsweise nicht einfach z.B. bei 10 Teilnehmern jeweils nur NOK 30.000 versichern, um in der Summe auf NOK 300.000 zu kommen.
Im Einzelfall kann die an die Versicherung zu bezahlende Versicherungsprämie durchaus € 500 pro Person übersteigen, insbesondere für Einzelwanderer. Die Beitragshöhen werden verständlich, wenn man sich die Kosten einer Rettungsaktion vor Augen hält: Der hierfür ausgerüstete �?Superpuma�?-Hubschrauber kostet allein schon ca. NOK 35.000 pro Stunde (gerade bei Suchaktionen kommen leicht mehrere Flugstunden zusammen), hinzu kommen die Kosten der Rettungsmannschaft.
Die üblichen Reiseversicherungen entsprechen oft nicht den Anforderungen für Spitzbergen, da sie Suchkosten nur dann abdecken, wenn der Suche ein Notfall (z.B. Unfall mit körperlichem oder erheblichem Sachschaden oder Krankheit) zugrunde liegt. Verspäten sich Touristen jedoch z.B. aufgrund von Wetterproblemen - gerade bei ortsunkundigen Individualreisenden nicht ungewöhnlich - und wird deshalb eine Suche ausgelöst, so decken die üblichen Versicherungspakete diese Kosten nicht ab und werden deshalb für Spitzbergen nicht anerkannt.
Auch die Rückholversicherungen der Automobilvereine, Rettungsflugwachten etc. sind für diesen Zweck oft nicht geeignet, da sie in der Regel nicht die Suche und Bergung draußen im Gelände beinhalten, sondern nur die Rückführung per Spezialflugzeug vom Flughafen (hier: Longyearbyen) zum Flughafen im Heimatland.
Die Alternative zur Versicherung ist eine Bankgarantie über die vom Sysselmann festgesetzte Deckungssumme von Ihrer Hausbank. Die Gebühren für eine solche Bankgarantie sind meist geringer, bei Inanspruchnahme im Falle einer Rettungsaktion hat man allerdings plötzlich einen erheblichen Kredit abzuzahlen.
Frühzeitig klären: Es empfiehlt sich gerade auch im Hinblick auf Klärung der Versicherungsfragen, schon sehr frühzeitig (mindestens halbes Jahr vorher - auch wegen teils langer Bearbeitungszeiten) die Projektgenehmigung beim Sysselmann zu beantragen. Dieser setzt dann anhand der eingereichten Unterlagen (und eventueller Rückfragen) die abzusichernde Deckungssumme und sonstigen Bedingungen fest, die dann mit der Versicherung abgeklärt werden müssen, einschließlich der genannten Bestätigung zum Leistungsumfang für den Sysselmann.
Insurance Example22
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