Weitere objektive Kriterien werden in der völkerrechtlichen Literatur nicht gefordert. Die geografische Ausbreitung einer Minderheit auf dem nationalen Gebiet, ihr Ursprung und historisches Zusammenwachsen, die wirtschaftliche Lage der Minderheit oder die soziale Zusammensetzung ihrer Mitglieder sind daher Faktoren, die für die Minderheitendefinition keine Rolle spielen.
Häufig wird die Frage aufgeworfen, wie viele Personen eine Gruppe zählen müsse, um ihr den Status einer Minderheit zubilligen zu können, ob also die Gruppe aus einer Mindestzahl von Angehörigen bestehen muss. Eigentlich genügt das Vorhandensein von zwei Personen, um eine Minderheit zu billigen. Aber diese Frage stellt sich eigentlich nicht, da eine Gruppe von zwei Personen in der Regel nicht die weiteren Voraussetzungen erfüllen wird: Sprache, Rasse, Kultur und Religion sind Merkmale, die gewöhnlich nicht nur auf zwei Personen zutreffen. Auch wird diese Gruppe nicht die geforderte Stabilität aufweisen.
(2) Das Erfordernis subjektiver Kriterien
Die Beurteilung der Eigenschaft als Minderheit kann sich nicht nur auf das Vorliegen von objektiven Kriterien beschränken, damit würde man der Eigenschaft, Zugehöriger einer Minderheit zu sein, nicht gerecht werden. Welche Bedeutung sollten denn auch die objektiven Merkmale haben, wenn sich niemand zur Gruppe bekennt! Demnach muss neben dem Vorliegen der objektiven Voraussetzungen jedenfalls noch mindestens eine weitere subjektive Komponente hinzukommen.
(a) Zugehörigkeitsgefühl
Zur Feststellung der Minderheiteneigenschaft bedarf es folglich des persönlichen Bekenntnisses des Einzelnen hinsichtlich seiner Zugehörigkeit zu einer Minderheit. Dieses Identitätsgefühl ist also auf der individuellen Ebene angesiedelt. Es beruht auf einem psychologischen Prozess, nach dem sich ein Mensch mit anderen Menschen aufgrund des einen oder anderen Merkmals verbunden fühlt.
Das Zugehörigkeitsgefühl geht schon aus Ziffer 32.1 der Kopenhagener Dokumente vom 29. Juni 199074 hervor und wurde auch durch die Rechtsprechung des StIGH hinsichtlich der Minderheiten in Oberschlesien (Minderheitenschulen) bestätigt.75 Die Entscheidung, ob eine einzelne Person einer Minderheit angehört, obliegt also ihrer Entscheidungsgewalt und hängt damit allein von ihrem – subjektiven – Bekenntnis ab. Der Staat darf keiner Person eine Minderheitenzugehörigkeit aufdrängen, auch wenn diese Person die objektiven Kriterien erfüllt. Umgekehrt darf der Staat eine Person, die die objektiven Kriterien erfüllt, auch nicht davon abhalten, sich zur Minderheit zu bekennen.76
Ein solches Zugehörigkeitsgefühl lässt sich bei den Deutschen in Polen nachweisen, nicht jedoch bei den Polen in Deutschland. Wäre es vorhanden, müsste man sich nun im Kreise polnischer Auslandsvereinigungen nicht bemühen, ein solches zu schaffen.
(b) Solidaritätsgefühl
Neben dem Zugehörigkeitsgefühl muss auch der Wille vorhanden sein, diese Identität zu bewahren, zu schützen und zu fördern. Diese subjektive Komponente mag auch als Solidaritätsgefühl bezeichnet werden, da neben dem gemeinsamen Willen der Mitglieder, einer sich nach objektiven Kriterien unterscheidenden Gruppe anzugehören, auch der Wille vorhanden sein muss, ihre unterschiedlichen Charakteristiken, sei es hinsichtlich der Abstammung, Sprache oder Religion zu bewahren und einer Assimilation entgegenzusteuern.77 Das Solidaritätsgefühl folgt nicht zwingend aus dem Zugehörigkeitsgefühl, da bei Vorliegen des Zugehörigkeitsgefühls nicht unbedingt der Wille zur Traditionspflege vorhanden sein muss, das Solidaritätsgefühl setzt aber das Zugehörigkeitsgefühl voraus.
Ausarbeitungen des Europarats haben auf dieses subjektive Kriterium wesentliches Gewicht gelegt. So wurde beispielsweise im Entwurf des Zusatzprotokolls zur EMRK eines eingesetzten Expertenkomitee als weiteres Merkmal einer nationale Minderheit verlangt, dass die Gruppe von Personen von dem Wunsch beseelt sein müsste, die für ihre Identität charakteristischen Merkmale, insbesondere ihre Kultur, ihre Traditionen, ihre Religion oder ihre Sprache, zu erhalten.78
Während das Zugehörigkeitsgefühl sowohl individuell als auch kollektiv ist, ist das Solidaritätsgefühl ausschließlich auf der kollektiven Ebene angesiedelt. Dass einzelne Angehörige sich nicht mit dem Rest der Minderheit solidarisieren, ist für die Existenz der Minderheit nicht relevant, da es nur auf das prinzipielle Vorhandensein einer gemeinsamen Solidarität ankommt. Die gemeinsame Solidarität setzt also nicht die Summe der Zugehörigkeitsgefühle jedes Angehörigen der Gruppe voraus. Es handelt sich um ein Gefühl, das die gesamte Gemeinschaft betrifft, selbst wenn es nur auf individueller Ebene gespürt werden kann.79
Ein solches Solidaritätsgefühl ist bei den in Deutschland arbeitenden Polen nicht erkennbar, wohl aber bei den seit Generationen östlich von Oder und Görlitzer Neiße lebenden Deutschen.
cc. Bewertung
(1) Polen keine Minderheit in Deutschland
Die Deutschen in Polen gelten – wie gezeigt – als nationale Minderheit, die Polen in Deutschland nicht. Das bringt auch richtig Art. 20 Abs. 1 Satz 1 des Deutsch-Polnischen Nachbarschaftsvertrags zum Ausdruck, spricht er doch von „Angehörigen der deutschen Minderheit in der Republik Polen, … sowie Personen deutscher Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, die polnischer Abstammung sind“.
Wenn der Vorsitzende des Verbands der Polen in Deutschland, Marek Wojcicki, kritisiert, dass die Gruppe der polnischstämmigen Bundesbürger nur einige Hunderttausend Euro bekämen, die viel kleinere Gruppe der Deutschen in Polen, laut Volkszählung 150.000 Menschen, hingegen aus Warschau „Zuschüsse von 25 Millionen Euro im Jahr“ erhalte80, so bestreitet das die Bundesregierung nicht, kann dies allerdings mit den dargelegten Statusunterschied rechtfertigen.
Aber auch wenn die Polen in Deutschland keine Minderheit im Sinne des Völkerrechts sind, hat die Bundesrepublik Deutschland die Verpflichtungen des Deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags zu respektieren, die einem Minderheitenschutzsystem sehr nahe kommen, betrachtet man die in den Art. 20 und 21 des Deutsch-Polnischen Nachbarschaftsvertrages verankerten Verpflichtungen.
(2) Schutz der deutschen Minderheit in Polen
In Polen werden die Menschenrechte und Grundfreiheiten seit der Wende respektiert.81 Im Oktober des Jahres 2000 ratifizierte Polen das Zusatzprotokoll Nr. 6 über die Abschaffung der Todesstrafe zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten82 und im November 2000 das Rahmenübereinkommen des Europarates über den Schutz der nationalen Minderheiten, das im April 2001 in Kraft trat. Somit hat Polen die meisten wichtigen internationalen Rechtsinstrumente zur Gewährleistung der Menschenrechte ratifiziert. Das Land hat einen guten Ruf, was die in internationalen Übereinkommen und in der Verfassung verankerte gesetzliche Wahrung der Menschenrechte und den Schutz von Minderheiten angeht.
Die Verwaltungsinfrastrukturen für die Behandlung von Minderheitenfragen sind inzwischen gut ausgebaut. Auf der Zentralebene gibt es einen Interministeriellen Stab für nationale Minderheiten, an dem die Ministerien für Inneres, Justiz, Auswärtiges, Bildung sowie Beschäftigung und Soziales beteiligt sind. Dieser Stab hat den Auftrag, die Minderheitensituation laufend zu beobachten, politische Leitlinien zu erarbeiten, Maßnahmen zu koordinieren und gegen die Verletzung von Minderheitenrechten präventiv vorzugehen.83 Das Referat für nationale Minderheiten bei der Staatsbürgerschaftsabteilung des Ministeriums für Inneres und Verwaltung unterstützt den Interministeriellen Stab, hält zugleich Kontakt mit den lokalen Behörden und den Minderheitengruppen und prüft etwaige Beschwerden. Unabhängig von diesen Regierungsstellen wurde beim Bürgerbeauftragten ein spezielles Referat für den Schutz der Rechte von Ausländern und nationalen Minderheiten eingerichtet. Da bisher erst weniger als 1% der an den Bürgerbeauftragten gerichteten Beschwerden sich auf die Minderheitenrechte bezogen, besteht die Hoffnung, dass das spezielle Referat nunmehr eine eindeutigere Anlaufstelle bietet.84
Das Wahlkomitee der Deutschen Minderheit (Komitet Wyborczy Mniejszość Niemiecka) ist als politische Organisation einer nationalen Minderheit von der 5-Prozent-Hürde befreit und seit 1991 mit mindestens einem Abgeordneten im polnischen Parlament vertreten. Bei der letzten Kommunalwahl 2010 wurden 23 Bürgermeister und Gemeindevorsteher von der deutschen Liste gewählt.85 Außerdem verfügt die deutsche Minderheit in den Kreistagen von Groß Strehlitz, Oppeln und Rosenberg über die Mehrheit der Mandate. Im Sejmik der Woiwodschaft Oppeln ist die deutsche Minderheit mit sechs Sitzen zweitstärkste Kraft und seit 1998 an der Regierung beteiligt.86
Zweisprachige Ortsschilder dürfen in Gemeinden erst aufgestellt werden, wenn die deutschen Ortsbezeichnungen bzw. Straßennamen gemäß der Verordnung über zweisprachige Orts- und Lagebezeichnungen (Dwujęzyczne nazewnictwo geograficzne) offiziell genehmigt worden sind. Der Gemeinderat muss der Einführung der deutschen Bezeichnungen zustimmen, ferner müssen die Genehmigungen des Woiwoden sowie des polnischen Innenministeriums (MSWiA) gegeben sein87
Bemängelt wird unter anderem zu wenig Deutschunterricht an den Schulen, mangelnder Objektivismus im Geschichtsunterricht, der erschwerte Zugang zu Massenmedien, ungünstige Ausstrahlungszeiten der Sendungen, unklare Finanzierung der Minderheitensendungen durch das Innenministerium, das Fehlen von Minderheitenmedien in weiteren Teilen Polens, der Zugang zu Sendungen nur in wenigen Teilen der gegebenen Woiwodschaft, ein beschränkter Gebrauch der Minderheitensprache in Behörden, Probleme mit dem Gebrauch von Namen und Vornamen in der Minderheitensprache.88
2. Kultur
a. Allgemein
Zwischen Deutschland und Polen existiert ein reger und intensiver Kulturaustausch. Er konnte durch zahlreiche Kulturbegegnungen während des deutsch-polnischen Jahres 2005/2006 noch intensiviert werden.89 Von den vielen Aspekten der kulturellen Beziehungen sei hier jedoch der der Rückgabe der von Kulturgütern herausgegriffen, da es insoweit zwischen Deutschland und Polen noch zahlreiche ungelöste Probleme gibt. In diesem Fall wird die Rechtslage noch dadurch kompliziert, dass Polen die territoriale Souveränität über die Gebiete beansprucht, aus denen die deutsche Bevölkerung vertrieben wurde und fraglich ist, ob die Kunstwerke zum Volk oder zum Territorium gehören.90 Es gibt ein weiteres Problem: Viele Schätze wurden aus Danzig entwendet. Nach Ansicht der polnischen Regierung gehörten sie Polen, da sie nach Kriegsende von Russland konfisziert wurden, als Danzig ihrer Ansicht nach bereits zu Polen gehörte. Das stößt in Deutschland auf Widerspruch, die völkerrechtliche Situation sei zu dieser Zeit nicht geklärt gewesen.91 Zudem hätten mobile Werte in den ehemals deutschen Gebieten weiter Deutschland gehört.92 Erst am 6. Dezember 199893 drängte daher Polens Staatspräsident Kwasniewski auf eine Rückgabe der in Polen lagernden Bestände der früheren preußischen Staatsbibliothek an Deutschland. Polen hat allerdings die Berliner Bibliothek nicht geraubt. Vielmehr waren die weltberühmten Handschriften und Originalpartituren von Bach, Beethoven und Mozart nach Schlesien ausgelagert worden und durch die Grenzverschiebung in polnischen Besitz gelangt.
Zur guten Nachbarschaft gehört natürlich, dass Kriegsbeute zurückgegeben wird. So befinden sich immer noch Kulturgüter, die eindeutig der deutschen Volksgruppe oder dem deutschen Volke zugewiesen sind, im Besitz der Republik Polen. Gegenstand des Streits sind deutsche Kulturgüter, die im Krieg zum Schutz vor alliierten Bomben beispielsweise von Berlin nach Krakau gebracht wurden und seither dort liegen. Dazu gehören Bestände der Preußischen Staatsbibliothek, Bilder, Nachlässe von Goethe, Handschriften und nicht zuletzt das Lied der Deutschen in der Handschrift von Hoffmann von Fallersleben.94 Insbesondere die im Zweiten Weltkrieg nach Krakau ausgelagerten Berliner und Preußischen Autographen sind noch nicht zurückgegeben worden. Darunter sind unter anderem Autographen von Mozart (die Quartette für König Friedrich Wilhelm II.) und von Ludwig von Beethoven das Original der Neunten Symphonie, König Friedrich Wilhelm III. gewidmet, nicht zurückgegeben worden.95 Es handelt sich hierbei nur um Beispiele nicht zurückgegebener Kulturgüter. Die Bundesregierung fordert, Polen müsse diese „Beutekunst“, wie der Unterhändler Eitel sie nennt, zurückgeben, weil die Haager Landkriegsordnung von 1907 die Wegnahme von Kulturgütern verbiete. Außerdem sehe der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag von 1991 Verhandlungen in dieser Sache vor.96
Nach Warschauer Lesart hat hingegen Polen im Zweiten Weltkrieg anders als die deutsche Besatzungsmacht nie „Beute“ gemacht und nichts „geraubt“. Warschau verweist darauf, dass als Folge des Zweiten Weltkriegs die deutschen Ostgebiete nach dem Potsdamer Abkommen samt aller Kulturgüter – Kirchen, Altäre, Schlösser – an Polen gefallen seien.97 Schon am 8. März 194698 seien sie, wie aller deutsche Besitz, durch ein Dekret zu polnischem Staatseigentum erklärt worden. Es handele sich daher rechtlich gesehen, um Eigentum des polnischen Staates. Der Eindruck, dass Polen etwas „geraubt“ habe, sei falsch.99 In der Pressemeldung des polnischen Außenministerium am 7. August 2007 erklärte der Pressesprecher des Außenministerium, Robert Szaniawski, im Namen der Außenministerin Anna Fotyga, dass es im Zusammenhang mit den wachsenden offenen Fragen nach dem Verbleib der deutschen Kulturgüter in Polen nun eine Regelung gebe: „Sämtliche deutsche Kulturhinterlassenschaften, welche sich nach 1945 im Zusammenhang mit dem 2. Weltkrieges auf polnischem Boden befunden haben, sind auf Grund angemessener Rechtsakte polnisches Eigentum geworden. Sie bilden staatliches Eigentum und zählen zu den Objekten, von denen der Staat vorher schon Eigentümer wurde. Diese Anordnung hat endgültigen Charakter. Jeglicher Anspruch dritter auf diese Kulturgüter ist gänzlich grundlos und kann nicht berücksichtigt werden“.100 Weiter heißt es im Text: „Der Versuch des Formulierens solcher Ansprüche auf die Beutekunst, muss schon Verwunderung und Erstaunen hervor rufen angesichts der ungeheuren Verluste, welche die deutsche Besatzungsmacht dem polnischen Kulturerbe zugefügt hatte. Die öffentliche Meinung in Polen gedenkt fortwährend der uns durch die Nazi ausgeraubten und verbrannten Bibliotheken und Archive, deren Verluste man niemals wieder ersetzen kann. Die Anmeldung irgendwelcher Ansprüche, die deutsche Kultur betreffend, muss von Polen hingenommen werden wie eine "Lust" zum Ausradieren des Unterschiedes zwischen Täter und Opfer.“101 An anderer Stelle heißt es, es sei zu bedenken, dass die bloße gegenseitige Restitution von Kulturgütern für Polen ein sehr ungleiches Geschäft wäre. Während nämlich Polen die zurückgelassenen deutschen Schätze gerettet habe, seien die verlorenen Güter Polens von der deutschen Besatzung im Krieg sehr oft gezielt vernichtet worden. So seien etwa 80 Prozent der Warschauer Nationalbibliothek oder die Krasinski-Bibliothek absichtlicher Zerstörung zum Opfer gefallen. Wenn man sich nun auf gegenseitige Restitution einige, werde Polen möglicherweise fast nichts zurückerhalten, Deutschland aber viel.102 Man möchte daher die verbliebenen deutschen Güter als eine Art „Sachentschädigung“ behalten.103
Am 7. August 2007 wurde immerhin angekündigt, dass Gespräche über die Rückgabe der Beutekunst in angemessener Atmosphäre und unter Berücksichtigung der Anforderungen der polnischen Staatsraison abgehalten werden können.104 Unklar ist, ob dieses Angebot heute noch gilt.
b. Rückgabe von in Kriegszeiten verbrachtem Kulturgut
aa. Haager Landkriegsordnung
Die Anwendbarkeit der Haager Landkriegsordnung von 1899/1907 wird wegen des vollständigen Siegs über Deutschland 1945 bestritten. Die Alliierten fühlten sich nicht als Besatzungsmächte, sondern übernahmen die vollständige Regierungsgewalt und übten Befugnisse aus, die weit über das hinausgingen, was einer Besatzungsmacht zusteht. Unter anderem haben sie Deutschland neu organisiert und ihre Reparations- und Restitutionsansprüche durchgesetzt. In diesem Zusammenhang ist auch die Mitnahme der Beutekunst zu sehen. Auch die nationalsozialistischen Angeklagten der Nürnberger Prozesse beriefen sich auf die Nichtanwendbarkeit der Haager Landkriegsordnung. Sie wollten sich dem Regime von 1907 aufgrund der Besonderheiten des Zweiten Weltkriegs nicht unterwerfen.
Dennoch wurden die Regeln der Haager Landkriegsordnung vom Nürnberger Militärgerichtshof – und damit auch von den sowjetischen Richtern – ausdrücklich als im Zweiten Weltkrieg geltendes Recht zugrunde gelegt.105 Das Urteil gegen die Hauptkriegsverbrecher nimmt sogar speziell auf Art. 56 HLKO Bezug und demonstriert an dieser Bestimmung die Geltung der Normen der Haager Landkriegsordnung für Besiegte und für Sieger auch als Völkergewohnheitsrecht.
Wir verfügen damit über ein unverdächtiges Zeugnis bezüglich der Geltung des Art. 56 HLKO in der Mitte des letzten Jahrhunderts. Es handelt sich also bei der Haager Landkriegsordnung nicht nur um Völkervertragsrecht, das lediglich die Vertragspartner bindet, sondern um Völkergewohnheitsrecht. Die Siegermächte konnten also die Fesseln der Haager Landkriegsordnung genauso wenig abschütteln wie Deutschland. Das in Art. 56 der Haager Landkriegsordnung ausgesprochene Verbot der einseitigen Wegnahme von Kulturgütern während und nach kriegerischen Auseinandersetzungen ist also auch in Anbetracht der Aggressionen und der großen Zahl der Opfer des Zweiten Weltkriegs anzuwenden.106
bb. Rechtfertigungsgründe
(1) Bedingungslose Kapitulation
Die bedingungslose Kapitulation kann nicht als Rechtfertigungsgrund für die Wegnahme deutschen Kulturguts herangezogen werden. Die bedingungslose Kapitulation ist lediglich eine Vereinbarung darüber, dass die Streitkräfte nun ihre Kampfhandlungen beenden. Sie enthält keine Aussagen bezüglich des Kulturgutes. So etwas hätte allenfalls in einem Friedensvertrag mit Deutschland enthalten sein können. Der Art. 56 der Haager Landkriegsordnung setzt damit dem Sieger eine Grenze, unabhängig davon, ob die Kapitulation eine bedingungslose war oder nicht. Gerade für den Zweck der Besetzung hat das Völkerrecht in jahrzehntelanger Anstrengung bewusst Schranken für den jeweiligen Sieger gesetzt, die von diesem zu beachten sind.
(2) Kunstwerke Eigentum Polens
Denkbar ist das Argument, die Kunstwerke seien unterdessen Eigentum des Staates Polen geworden, in dem sie sich befinden, so dass eine Rückforderung durch die deutschen Eigentümer nicht mehr möglich sei. Diese Argumentation wird mit innerstaatlichen Rechtsakten wie mit dem polnischen Gesetz vom 8. März 1946 untermauert. Allerdings ging selbst die sowjetische Trophäen-Kommission davon aus, dass die Kunstwerke offiziell nicht für den dauerhaften Verbleib in der Sowjetunion vorgesehen waren. Darauf weist die Argumentation mit der notwendigen Rettungsaufbewahrung und Restaurierung von Kunstwerken hin, die sich in Dokumenten der Sowjetunion findet. Wenn also polnische Gesetze einen fiktiven Eigentumsübergang zugrunde legen, so steht diese Rechtslage nicht in Übereinstimmung mit den historischen Tatsachen und schon gar nicht mit den völkerrechtlichen Vorgaben, die eine Enteignung fremder Vermögensgegenstände nur unter engen Voraussetzungen zulassen, nämlich dass die Enteignung im Allgemeininteresse liegt, nicht diskriminiert und eine Entschädigung prompt, effektiv und adäquat gezahlt wird.107
(3) Kompensation
(a) Zurückbehaltungsrecht
Die Siegermächte hatten aber ihrerseits Anspruch auf Restitution, d. h. auf Rückgabe der von Deutschland aus ihren Ländern abtransportierten Sachen und die Beseitigung von Kriegsschäden durch die Wiederherstellung des früheren Zustands.
Weiterhin wird man Polen Ersatz für seine im Krieg zerstörten und verloren gegangenen Kulturgüter zugestehen müssen. Die Nationalsozialisten nahmen nämlich aus den von ihnen okkupierten Territorien die Kunstwerke mit und brachten sie nach Deutschland.108 Vor allem die Aktivitäten des „Einsatzstabes Rosenberg“ und die SS-Organisation „Ahnenerbe“ kennzeichneten das Vorgehen der deutschen Sondereinheiten in Osteuropa. Die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse schildern das Vorgehen der entsprechenden Einsatzgruppen in aller Deutlichkeit.109 Hitler wollte – im Übrigen wie Stalin – ein gigantisches Beutemuseum in Linz errichten. Hinzu kommt, dass in vielen Staaten Kulturgüter auch durch die Kriegsereignisse zerstört wurden. Soweit also in Deutschland noch Kulturgüter vorhanden sein sollten, die Polen gehören, könnte der polnische Staat sie mit vollem Recht zurückfordern und notfalls Deutschland gehörende Kulturgüter so lange zurückbehalten, bis sie zurückgegeben werden.
Schon in der Londoner Erklärung vom 5. Januar 1943110, die sich gegen Verschleppung und Erwerb von Kulturgut aus besetzten Gebieten richtete, behielten sich die Alliierten allerdings vor, alle Transaktionen von Kulturgütern im Herrschaftsbereich der Achsenmächte für nichtig zu erklären. Infolgedessen organisierte der Alliierte Kontrollrat die Sammlung und Restitution der Kunstwerke, die von den deutschen Sondereinheiten nach Deutschland gebracht worden waren. Auf diese Weise wurden über tausend Depots der Nationalsozialisten aufgelöst, in denen die geraubten Kunstschätze versteckt waren. Sie wurden in vier zentralen Sammelpunkten der West-Alliierten zusammengetragen und in ihre Herkunftsländer zurücktransportiert.111 So wurden viele Hunderttausende von Kunstwerken in die Sowjetunion zurückbefördert, ohne dass ihre Rückgabe nochmals mühsam verhandelt werden musste. Es befinden sich daher zurzeit keine nennenswerten russischen Kunstwerke mehr in Deutschland. Allerdings ist unklar, ob die von den Deutschen geplünderten bzw. weggenommenen Kunstwerke auch wieder an ihren Herkunftsort zurückgebracht wurden. Es ist nicht auszuschließen, dass geraubte polnische Kulturgüter in die Sowjetunion zurückgebracht wurden. Diese Ungewissheiten müssten in völkerrechtlichen Verträgen zwischen Polen und Russland ausgehandelt werden.
(b) Restitution in kind
Bezüglich zerstörter und verschollener Kulturgüter, die sich nicht neu herstellen lassen, wird im Völkerrecht eine besondere Form der Ersatzleistung diskutiert, nämlich die restitution in kind, also das Hergeben eines gleichartigen und gleichwertigen Stückes aus den eigenen Kunstgegenständen.
Das Völkerrecht lehnt aber den Gedanken der restitution in kind im Zusammenhang mit Kulturgütern ab. Von den Hauptsiegermächten befürwortete allein Frankreich die Verwendung von deutschen Kulturgütern generell zu Reparationszwecken und ein weitgehendes restitution-in-kind-Programm.112 Daneben haben einige kleinere europäischen Staaten nach Kriegsende eine weitgehende restitution in kind-Lösung angestrebt.
Die Praxis des Alliierten Kontrollrats hat eine solche generelle restitution in kind aber nie gedeckt. Vielmehr haben sich insbesondere die USA und das Vereinigte Königreich ausdrücklich dagegen ausgesprochen. So haben auch die Vereinigten Staaten nach 1945 erkannt, dass Hitlers Verbrechen nicht durch eine Konfiszierung deutscher Kulturgüter und Kunstwerke kompensiert werden könne.113 Es sei nicht ersichtlich, warum etwa deutsche Kulturgüter aus den vergangenen Jahrhunderten geeignet sein sollten, polnische Kriegsverluste in angemessener Weise auszugleichen. Der Verlust an eigener kultureller Identität kann also nicht dadurch ausgeglichen werden, dass die Kulturgüter eines anderen Staates oder eines fremden Volkes die aufgetretenen Verluste auffangen.114 Aus diesem Grund fehlt auch die Idee der Kompensation im Wortlaut des Art. 16 des Nachbarschaftsvertrags von 1990. Zwischen Restitution und Kompensation besteht also ein Widerspruch.115
c. Resümee
Polen ist somit völkerrechtlich verpflichtet, die aus Deutschland abtransportierten Kulturgüter zurückzugeben, auch in Anbetracht der großen Schuld, die Deutschland im Zweiten Weltkrieg auf sich geladen hat. Es geht im Übrigen aber in diesem Streit nicht nur um ein deutsch-polnisches Problem, sondern um die Frage, ob eine Entwicklung des Völkerrechts, die eindeutig zum Ausdruck bringt, dass Kriegsbeuterecht der Vergangenheit angehören müsse und die Verwertung von Kriegsbeute im Sinne einer eigennützigen Kultur- und Museumspolitik humanitären Gedanken widerspreche, um hundert Jahre zurückgeworfen wird. Deshalb haben auch andere Staaten ein Interesse daran, dass Deutschland von Polen und anderen Staaten die Beutekunst zurückerhält.116 Polen selbst fordert von Russland die Rückgabe der Beutekunst!117 Mit einer Herausgabe würde der Tatsache Rechnung getragen, dass das internationale Recht seit Beginn des letzten Jahrhunderts das Kulturgut eines Staates in besonderer Weise schützt, weil es die historische Leistung eines Volkes und eines Staates repräsentiert und die Identität eines Volkes historisch symbolisiert. Leider hat Polen die im Nachbarschaftsvertrag verabredeten Gespräche 2005 abgebrochen und nicht wieder aufgenommen.118
III. Schluss
Deutschland und Polen verbindet heute eine gute Nachbarschaft. Die Generationen, die nicht mehr den Krieg erlebt haben, werden diese Nachbarschaft zu einer tiefen Freundschaft ausbauen. In den letzten zwanzig Jahren wurden bereits große Fortschritte erzielt. Polen hat in seinen Gesetzen einen vorbildlichen Minderheitenschutz verankert. Deutschland erwartet aber noch die Rückgabe einiger als Folge des Krieges von Polen erbeuteter Kunstgegenstände. Schmerzhaft muss aber der Reisende in Polen immer wieder erfahren, dass in den Stadtführern der einst zu Deutschland gehörenden Städte häufig die deutsche Vergangenheit der Gebiete ausgeblendet wird. Es ist dann nur von den Einwohnern Wroclaws die Rede, obwohl es solche vor 1945 nicht gab.
Schließlich sei an Danzig erinnert: Da nach dem Inkrafttreten des Zwei-Plus-Vertrages mit einem Friedensvertrag nicht mehr zu rechnen ist, die Bundesrepublik Deutschland ihre Zuständigkeit für die annektierte Freie Stadt Danzig verneint, obwohl sie den Danzigern neben deren eigener Staatsangehörigkeit auch die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen hat, ist bisher eine völkerrechtliche Lösung für die Danziger ausgeblieben.119 Zur guten Nachbarschaft gehört auch, dass man sich endlich dem Problemen der Danziger annimmt. Diese Kritik gilt beiden Seiten: der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen.
From: Harmut Zurek To: Peter K. Sczepanek Sent: July 29, 2011
Subject:Fakten und Bemerkungen.- fakty i uwagi aktuell . in Europa und die Welt -27.7.2011 -pkscz
Lieber Herr Sczepanek,
ich bewundere Ihre Zähigkeit im Ringen um die echten Oberschlesier. Mit Ihrer Internetzeitung geben Sie ein Zeichen der
Verständigung und Aufklärung, die notwendig ist zwischen Deutschen und Polen und umgekehrt. Sie können die beiden Anlagen veröffentlichen. Eine davon war auch im Bistumsblatt der Erzdiözese Bamberg mit Ausnahme der Texte in Klammern. Falls Sie die Anlagen in polnisch übersetzen wollen bin ich auch damit einverstanden. Ich kann leider kein polnisch.
Ich wünsche Ihrem Anliegen Erfolg, welches auch meines und vieler anderer ist.
Der Europäische Weg ist nur über Verständnis und Respekt, trotz vieler noch vorhandener Irrungen, erfolg-versprechend.
In heimatlicher Verbundenheit
Hartmut Zurek
From: Peter K. Sczepanek To: Hartmut Zurek
Sent: July 27, 2011 Subject: Fakten und Bemerkungen
Lieber Herr Hartmut Zurek, wir haben uns am Sonntag in Konigswinter getroffen...
Die Resolution von 16.7.2010 - ist sehr gut! Möchten Sie nicht mir den Text per eMail schicken...
ich könnte das weiter zeigen... und wenn Sie wollen dazu - was Sie denken...über die Richtung...
was auch meine Richtung ist...
Das zeige ich am Samstag... bei mir... genau so, wie Sie mir das schicken -
Es soll eine gute Gelegenheit für LM Schlesien aus Bezirk: Oberfranken - Bayreuth - sich zu zeigen...
oder wie Sie wollen. pkscz
Bezirksverband Oberfranken in Bayreuth
Landsmannschaft Schlesien – Freunde Schlesiens
Resolution
Dem polnischen Volk und der Gewerkschaft Solidarnosc hätten die Deutschen die Deutsche
Einheit und die europäische Vereinigung zu verdanken, sagte laut dpa-Meldung der höchste
Repräsentant für die Bundesrepublik Deutschland, Christian Wulff bei seinem Antrittsbesuch
als Bundespräsident, am 13. Juli in Warschau. Und er erinnerte auch an die fortdauernde deutsche Verantwortung für die Verbrechen des Nationalsozialismus.
Dieser Auffassung müssen wir widersagen! Die historische Vergangenheit sieht anders aus.
Wir verwahren uns dagegen, dass er diesen Kotau auch in unserem Namen oder dem vieler
Millionen von Ostdeutschen von jenseits der Oder-Neiße getan hat.
Wir Nachgeborenen können nicht in die Verantwortung für die Verbrechen der National-sozialisten gedrängt werden. (Verantwortung wird nicht vererbt, meinte der ehemalige polnische Aussenminister Adam Rotfeld in einem FAZ-Interview.
Bei der letzten Reichstagswahl im März 1933 wählten rund 17 Millionen die NSDAP. Das
ist nicht einmal ein Drittel der über 62 Millionen Einwohnern des damaligen Deutschen Reiches. Im NS-Terrorregime gab es Widerstand, der aber sofort im Keim blutig erstickt wurde. Alle Deutschen insbesondere die Ostdeutschen mussten für diese verbrecherische
Politik büssen und generationenlang in territorialer Trennung leben.
Die Heimatverbände der Schlesier, Ostpreußen, Pommern und Sudetendeutschen kämpften
unablässig gegen das Unrecht der Vertreibung, das Vergessen und die Desinformation der historischen Wahrheit.
Alle deutschen Parteien bis auf die Kommunisten meinten bis in die 1990er Jahre, dass
Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße ein Teil Deutschlands sei und das Recht auf
die Heimat verwirklicht werden müsse. Die Mahnung der SPD von 1963 „Verzicht ist Verrat“
sei beispielhaft angeführt.
Wieso darf heute Recht genannt werden, was damals Unrecht war und in den Augen gerecht denkender Europäer auch heute noch ist? Welche Folgen ergeben sich für neue Vertreibungen?
Die jenseits der Oder-Neiße-Grenze zurückgebliebenen Deutschen versuchten in den 1970er
Jahren der Unterdrückung ihrer Identität durch Ausreiseanträge zu entkommen. Mehrfach
wurden diese immer wieder abgelehnt. Schließlich gelang einer halben Million Aussiedlern ab Ende der1980er Jahre die Abstimmung mit den Füßen für die Freiheit. Gleichzeitig bemühten sich die daheimgebliebenen Oberschlesier um die Zulassung der Deutschen Sprache und deutscher Kulturvereine. Von dieser dramatischen Entwicklung erhielten auch die Bewohner der DDR über das Fernsehen Kenntnis. Sie machten sich Gedanken und nahmen die Impulse der Freiheit auf.
Erste sichtbare Nachahmung war die Massenflucht der DDRler aus Ungarn im Sommer 1989 als schon über 300.000 Aussiedler aus dem polnischen Machtbereich in Westdeutschland angekommen waren und wöchentlich in den Fernsehberichten gemeldet wurden.
Man darf wohl fragen, ob ohne den Mut von Hunderttausenden Ostdeutschen von jenseits der Oder-Neiße der Zug der Einheit ins Rollen gekommen wäre. Ihnen und nicht der Solidarnosc haben wir den Beginn dieser Deutschen Einheit zu verdanken. Große Politik hat jedoch dieses Verdienst auf die eigene Fahne geschrieben und verdeckt das Mühen der vielen kleinen
Leute aus dem alten Ostdeutschland.
Es wird Zeit, dass dieser entscheidende Impuls zur Deutschen Einheit der echten „Ost“-deutschen wissenschaftlich untersucht,veröffentlicht und auch in dem vom Bundestag be-
schlossenen Einheits und Freiheitsmahnmal gewürdigt wird.
Dies fordern wir, die Vertriebenen und Nachfolger der Deutschen aus Schlesien in der Lands-mannschaft Schlesien – Freunde Schlesiens im Bezirk Oberfranken.
Hof,/S, den 16. Juli 2010
…….Unterzeichnet und unterstützt von 18 Schlesierinnen und Schlesiern in Oberfranken
Hartmut Zurek 95447 Bayreuth, den 25.2.2011
Santo subito!
für den polnischen Papst, war die Forderung schon bei der Totenfeier vor der Peterskirche.
Nun hat die Erfüllung doch sechs Jahre gedauert. Für manche kommt sie allerdings zu früh. Zweifellos war dieser tapfere Papst eine herausragende Persönlichkeit.- Aber schaut man zurück, welcher Papst war es nicht? Und auch aus kirchlichen Kreisen hörte man Kritik, nicht nur
aus den Reihen der Ostdeutschen (von jenseits der Oder-Neiße) .
In Asien stellte Johannes Paul II. fest:
“Wer dem Menschen die Muttersprache nimmt, tötet ihn in der Seele.“
Dieser Satz hätte das Vertrauen vieler Einheimischer bei seiner Predigt am 21. Juni 1983 auf dem Sankt Annaberg in Oberschlesien enorm gestärkt. Er wurde aber dort nicht gesagt, auch keine Anmerkung über die Zulassung der Deutschen Sprache, keine Einbeziehung in die Versöhnung der heimattreuen, deutschen Oberschlesier. Laut päpstlicher Zeitung, L'Osservatore Romano sagte Johannes Paul II.: “Ehrend erinnern wir auch an die, die in diesem Lande nicht zögerten, zu gegebener Zeit ihr Leben auf dem Kampffeld zu opfern, so wie es das hier befindliche Denkmal der schlesischen Aufständischen bezeugt...“
Das Denkmal zeigt aber keinen Versöhnungsansatz, sondern erinnert an die polnischen Aufständischen, welche das Land mit Terror und vielen Toten überzogen haben, weil sie die Volksabstimmung vom 20. März 1921, mehrheitlich für Deutschland, nicht anerkennen wollten.
Mit dem dritten polnischen Aufstand, ab 3. Mai 1921 versuchte Polen mit Hilfe regulärer Truppen das Ergebnis dieser Abstimmung hinfällig zu machen und fiel ins Reichsgebiet ein.
Ob Johannes Paul II. von den bei der Papstansprache anwesenden deutschen Kardinälen Volk und Meisner oder später durch andere auf seinen Irrtum aufmerksam gemacht wurde, ist nicht bekannt.
Aber in seinen letzten Lebensjahren soll er gegenüber einem deutschen Bischof bedauert haben, dass er die deutsche Vergangenheit Oberschlesiens in seine Predigt nicht einbezogen hatte.
Erst fast sechs Jahre später, 44 Jahre nach dem Verbot der Deutschen Sprache, am 4. Juni 1989 führte der (mutige) Bischof von Oppeln, Prof. Alfons Nossol die heilige Messe in deutscher Sprache wieder ein.
Die Oppelner Diözesansynode beschränkte aber 2005 die Statuten über die Minderheiten und deren pastorale Betreuung, obwohl in den 356 Pfarreien der Diözese Oppeln 235 Pfarrgemeinden eine Bevölkerung mit deutscher Abstammung haben. (Die kulturelle Bringschuld der Polen, insbesondere der polnischen Kirche ist diesen noch nicht genügend bewusst.)
Dem Mitteilungsblatt „Die Heimatkirche“ aus Oppeln konnte man entnehmen, dass eines der größten Hindernisse im Versöhnungsprozess die einseitige Sicht der erlittenen Leiden sei.-
(Den Deutschen war wenig bewusst, was die Nazis durch den Krieg und während der Besatzung dem polnischen Volk angetan haben. Die Mehrheit der Polen kennt nicht die Verbrechen, die an den Deutschen durch Polen und andere verübt worden sind.)
Für gläubige Katholiken bleibt die Hoffnung, dass dieser Papst zwischen dem Selig- und Heiligsprechungsprozess sich doch noch für ein wirkliches Wunder der echten Aussöhnung zwischen Polen und Deutschen einsetzt. Denn die Massennaustritte vieler Schlesier, nicht nur von Laien, sondern auch von Priestern und Ordensangehörigen hatte wohl auch etwas mit mangelnder Umsetzung von Glaubwürdigkeit zu tun, (und breitet sich bis heute wie eine Infektion auch bei uns aus. Im Jahr 2010 verließen 181.000 die Katholische Kirche in Deutschland, laut ZdF).
gez. Hartmut Zurek,
Zeithistorischen Fachtagung der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen
am 22./23. Juli 2011 in Königswinter
Nicht vorgetragener Diskussionsbeitrag eines Teilnehmers zu dem Referat des VDG-
Vorsitzenden Bernard Gaida aus Oppeln über die Situation der deutschen Volksgruppe im heutigen Polen
Herr Gaida hat von „neuen Identitäten“ gesprochen, die sich in Europa bilden würden durch Assimilisation, gemischte Ehen und Wanderungsbewegungen. Dies könne zur Folge haben, dass für die kulturelle Identität der Menschen die Sprache nur ein Merkmal sei. Als Beispiel führte er die Deutschen in Belgien an, die zwar Deutsch sprechen, sich aber gänzlich als Belgier fühlen.
Zuvor hatte er dankenswert deutlich Auslöschung und Verbot der deutschen Sprache 1945-1989 in den Oder-Neiße-Gebieten geschildert.
Dies sei die Ursache für die traurige Tatsache, dass die Mitglieder der Deutschen Freundschaftskreise heute bei Ihren Versammlungen nicht Deutsch, sondern ganz überwiegend Polnisch sprechen – sie können nicht anders.
Mir scheint, damit ist ihre Situation der der Ur-Ur-Enkel deutscher Einwanderer in Texas vergleichbar. Die sind zwar gelegentlich noch in „Deutschen Vereinen“ organisiert, aber sie sprechen kein Wort Deutsch mehr. Sie sind Amerikaner (mit deutschen Vorfahren) geworden und können nicht deutsche Minderheit in USA genannt werden.
Ebenso gibt es auch keine deutsche Volksgruppe in Polen ohne deutsche Sprache!
Daher möchte ich Herrn Gaida ermutigen, dass er den deutschen Sprachunterricht unverändert als die wichtigste Aufgabe in seinem Amt als VDG-Vorsitzender behandelt.
Dank SOLIDARNOSC ist es seit Mitte der 80-er Jahre möglich geworden, dass einzelne idealistische Bundesbürger dabei helfen. Sie gingen und gehen als ehrenamtliche muttersprachliche Deutschlehrer, teils aus eigener Initiative oder organisiert von der IGFM oder der AGMO zu einzelnen Deutschen Freundschaftskreisen. Doch substantielle Hilfe der Bundesregierung, entsprechend der für die deutsche Minderheit in Dänemark, fehlt.
Herr Gaida hat uns die Zahlen genannt. Deutschunterricht flächendeckend zumindest in Oberschlesien in Schulen sowie Kindergärten wäre dringend notwendig und möglich.
Die Politiker in Berlin sollten sich endlich die polnische Regierung und deren Unterstützung ihrer Landsleute in Litauen zum Vorbild nehmen.
Doch dafür fehlt in Berlin nicht das Geld, es fehlt der Wille - und auch der Mut.
Gibt es noch Hoffnung auf bessere Zeiten? …R.G.
PkSczepanek: Projekt:
Schnellkurs Polnisch.
in 20 Stunden das Abc und alles Wichtige“.
Der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag (amtlich: Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit,
- mehr lebendig und für beiden Seiten notwendig, hier besonders die ABC-Impulse in Deutschland meiner Meinung nach - zu machen.
polnisch:
-bardziej życiowy i dla obu stron potrzebny „abc-impuls”, tu szczególnie w Niemczech - cos wg mnie, co byloby tu na miejscu do zrobienia -
Traktat między Rzeczypospolitą Polską a Republiką Federalną Niemiec o dobrym sąsiedztwie i przyjaznej współpracy z 17.06.1991 r.) wurde am 17. Juni 1991 in Bonn von Bundeskanzler Helmut Kohl, dem deutschen Außenminister Hans Dietrich Genscher sowie dem Ministerpräsidenten Jan Krzysztof Bielecki und dem Außenminister Krzysztof Skubiszewski unterzeichnet.
W ramach PL-D - wzajemnej wspolpracy - zaproponowałem w Ministerstwie Szkolnictwa NRW w Düsseldorf-ie (Kultusministerium), by teraz w EU, gdy jest również POLSKA, to by mlodziez szkolna, szczególnie, którzy maja partnerstwa z polskimi szkolami -aby nauczyli się abc-POLSKI-ego.
.
I to wydaje się była przez knclerza Kohl - w 1991 podpisana umowa partnerska miedzy krajami o dobrej sasiedzkiej wspolpracy…
Ja zaproponowałem by ta pomoc była m.in. w Niemczech, nie w Polsce, tu, by dzieci poznaly abc jezyka polskiego…. Umialo odczytac napis, nazwisko, tytul książki i powiedziec pare zasadniczych zdan grzecznościowych i z zycia codziennego…
Oni tego nie potrzebowali….
Ja chciałem ich uczyc z mojego zaprojektowanego programu szkolnego na 20u stronach A4 - w ciagu 20 godzin lekcyjnych…za malym wynagrodzenie …..
Za mój program 20-stronicowy - w efekcie, gdy wszystko było gotowe…. i Kultusministerium nie chial tego mieć i wdrożyć - … dali mi 80 Euro (za caly miesiąc pracy nad tym projektem - abc-programem!) jako nagrode za wykonanie „dziela”. -
A może ten uklad z 1991 - dotyczyl tylko jako pomoc finansowa dla Polski…. Dla Polakow!
ALE PRZECIEZ PODOBNO BYŁY TU JAKIEJ PARAGRAFY - §96…
Gdzie korzystano ze środków finansowych… Tak, gdy zglosilem się do Dr. Engels w G. Gauptmann -Haus - dyrektora instytutu - to się zdziwil, ze jakis Sczepanek, chce cos robic…ten Einzekämpfer?... oni mieli swoje strumienie pieniedzy i swoich, gdzie to płynęło…
Czyli młodzież z powiatu Mettmann, szczególnie tu, gdzie mieszkam - nie nauczyli się abc-Polski-ego… Szkoda… nie mowie o tym, ze nie miałem mozliwsci szkolic , ale dzieci niemiecki były dalej analfabetami jezyka polskiego - we wspolnej Europie… czyli chcieli od dzieci polskich, by tylko mówiły po niemiecku…ale to takie egoistyczne może moje spojrzenie… OK. - moje przedsięwzięcie się nie udalo…
Jak wiele innych w Niemczech - nieudane przedsiewziecia… mysle o moich propozycjach: jak: izba pamieci slaskiej w Nadronii… albo, spiewanie chorow niemieckich przed zamkiem w Benrath… albo …dofinansowanie moich publikacji książkowych, albo dofinansowanie i rozpropagowanie „Polternabend” - autora S. Mutz-a z G. Slaska - sztuki o dziejach Ślązaków na przestrzeni 100 lat!...
Miedzy soba bym powiedział … darymny futer… - Peter Karl Sczepanek 30.7.2011
Uwaga:
Ale jeżeli jeszcze dzisiaj - ktos by chciał w Niemczech taki abc-polski - kurs dla dzieci - to wam zrobie, przyjade z 20oma-stronicami - manuskryptu - i zrobie dla dzieci od 10-17 roku zycia, albo dla dorosłych, gdy takiej byloby zapotrzebowanie.. -pksczep.
Oto jak chcialem robic - nauke „abc-polski” w 20 godzinach:
Wie wollte ich den Kurs „abc-polski” in 20 Stunden-Unterricht in Deutschland durchführen:
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